Hochwasserhilfen: Anträge auf Notstandsbeihilfen aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“ können noch bis Juni 2025 eingereicht werden
Härtefonds: Bis zum 30. Juni 2025 können noch Anträge auf Notstandsbeihilfen aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“ gestellt werden. Der Freistaat Bayern unterstützt mit diesen Beihilfen Betroffene, deren Existenz infolge einer Naturkatastrophe bedroht ist. Die Anträge können beim Landratsamt Günzburg eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, aber auch beispielsweise Vereine sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe können Anträge auf Notstandsbeihilfen bei der Regierung von Schwaben einreichen.
Hochwasserhilfe Diakonie Neu-Ulm:
Bis Ende 2024 haben unsere Kirchengemeinde und das Diakonische Werk 30.000 Euro an Soforthilfen an Betroffene ausgezahlt. Nun unterstützen wir bei Härtefällen.
Die Diakonie Neu-Ulm bietet dazu eine Sprechstunde für Hochwasserbetroffene an. Sie findet jeden zweiten Mittwoch von 13 bis 17 Uhr im evangelischen Gemeindehaus in Günzburg statt. Der nächste Beratungstermin ist am 29. Januar 2025. Anmeldungen bzw. Terminvereinbarung biite unter:
g.reitberger(a)diakonie-neu-ulm.de
0731 / 70478-20
0176 / 45562641
Bitte füllen Sie den Härtefallantrag bereits vorab aus. Frau Reitberger unterstützt dann gerne bei den Punkten, die Unklar sein sollten.
Den Antrag können Sie hier herunterladen:
Für die seelsorgerliche Begleitung stehen Ihnen weiterhin Pfarrer Frank Bienk, Pfarrer Alexander Frey und Pfarrerin Johanna Rodrian zur Verfügung. Sie finden die Kontaktdaten hier.